515.90 08.12.2021 170.60 11.12.2021 518.85 09.02.2022 444.45 7. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von Fr. 3'000.-- werden zu 2/3 den Berufungsklägern und zu 1/3 dem Berufungsbeklagten auferlegt. Seite 69 8. Die Berufungskläger haben dem Berufungsbeklagten für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 1'475.-- zu bezahlen.