a. auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand Februar 2023, von 105,8 Punkten (Dezember 2020 = 100,0 Punkte). Sie werden auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: neuer Unterhalts- ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand = beitrag ursprünglicher Indexstand