- vom 1. Januar 2027 - 30. September 2028: Fr. 1'820.-- - ab 1. Oktober 2028 bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung: Fr. 1'050.-- Ein Betreuungsunterhalt ist nicht geschuldet. Absolviert B. eine bezahlte Berufsausbildung, reduziert sich der von C. geschuldete Barunterhalt um einen Drittel (bis Ende September 2028) bzw. die Hälfte (ab 1. Oktober 2028) des Netto-Lehrlingslohns. 5. Vorstehende Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 4 basieren