Unterhaltsbeiträge von Fr. 162'370.-- festgelegt. Der Berufungsbeklagte war mit der Regelung des Kantonsgerichts einverstanden. Seite 65 Umstritten waren somit Unterhaltsbeiträge von (Fr. 345'800.-- minus Fr. 162'370.-- =) Fr. 183'430.--. Davon wurden den Berufungsklägern (Fr. 227'646.-- minus Fr. 162'370.-- =) Fr. 65'276.-- zugesprochen. Dies entspricht einem Obsiegen der Berufungskläger von (65'276 geteilt durch 183'430, mal 100 =) 36%.