Der vorliegende Entscheid regelt die Verhältnisse bezüglich des Unterhalts bis zum Abschluss einer Berufslehre oder weiterführenden Schule. Bei einer vierjährigen Dauer der Ausbildung wird dies im Juli 2030 der Fall sein. Für die Zeit vom Juli 2019 bis Juli 2030 haben die Berufungskläger Unterhaltsbeiträge von insgesamt Fr. 345'800.-- gefordert (vgl. zur Berechnung die nachfolgende Tabelle). Im vorliegenden Entscheid werden Unterhaltsbeiträge von Fr. 227'646.-- zugesprochen. Das Kantonsgericht hat Unterhaltsbeiträge von Fr. 162'370.-- festgelegt.