Insgesamt beläuft sich der Kostenanteil des Berufungsbeklagten auf (Fr. 1'095.29 gemäss Berechnung des Berufungsbeklagten in act. 5 S. 15, plus Fr. 51.66 =) Fr. 1'146.95. Davon hat der Berufungsbeklagte Fr. 850.68 bereits bezahlt (vorinstanzliche act. 78 und 79). Es verbleiben Fr. 296.27. Seite 64 4. Prozesskosten 4.1 Verteilung