Am 31. Oktober 2019 wurden zusätzlich eine Schmelzätzung und eine erweiterte Fissurenversiegelung vorgenommen. Dafür wurden am 21. Dezember 2019 Fr. 86.10 in Rechnung gestellt (vorinstanzliches act. 48/37). Die präventive Fissurenversiegelung ist von der erweiterten Fissurenversiegelung zu unterscheiden. Bei der ersten Art werden kariesfreie Furchen oder enge Grübchen auf der Zahnoberfläche mit Schmelzkaries ohne eingebrochene Oberfläche versiegelt.