, besucht am 8. Dezember 2022). Die Anwaltsverbände Appenzell und St. Gallen sind vom Obergericht Appenzell Ausserrhoden bereits mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 über die beabsichtigte Verwendung dieser Tabellen informiert worden. Beim Kantonsgericht haben sie sich in den vergangenen 6 Jahren bewährt. In diese Tabellen wurde zwischenzeitlich von Gerichtsseite die Steuerberechnung für den Kanton Appenzell Ausserrhoden integriert.