Phase 8: gilt für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 30. September 2028 gegenüber Phase 7 ändern sich folgende Positionen: - die Einkünfte des Berufungsklägers - die Mobilitätskosten des Berufungsklägers - die Kosten der auswärtigen Verpflegung des Berufungsklägers - die Kosten der Drittbetreuung - die Steuern