2.8.7.3 Beurteilung Zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum gehören die unumgänglichen Berufsauslagen (Ziffer II/4 lit. d der Richtlinien). Bei Fahrten zum Arbeitsplatz sind die festen und veränderlichen Kosten (ohne Amortisation) eines Fahrzeuges dann zu berücksichtigen, wenn dem Fahrzeug Kompetenzqualität zukommt und der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt. Bei Benützung eines Autos ohne Kompetenzqualität erfolgt ein Auslagenersatz wie bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.