2.8.7.2 Parteivorbringen Der Berufungsbeklagte verlangt die Anrechnung der vollen Fahrtkosten mit dem Auto. Bei Benutzung des Autos habe er über eine Stunde pro Tag für den Arbeitsweg eingespart. Zusätzlich zum Arbeitsweg habe er das Auto auch für auswärtige Kundentermine und zum Transport von Material an Feldversuche benötigt. Die Berufungskläger sind mit dem Entscheid der Vorinstanz einverstanden. Sie verweisen zusätzlich darauf, dass Fahrten im Interesse des Arbeitsgebers von diesem zu entschädigen wären.