Ab Juni 2022 sind die angepassten und ausgewiesenen (act. 6/48) Wohnkosten einzusetzen. Für das Jahr 2022 führt dies zu durchschnittlichen Kosten von (5 x Fr. 1'330.-- plus 7 x Fr. 1'415.--, geteilt durch 12 =) Fr. 1'380.--. 2.8.4 Krankenkassenprämien des Berufungsbeklagten Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat die Kosten für die Krankenversicherung auf Fr. 313.-- (ab 1. Juli 2019) festgesetzt. Dieser Wert ist im Berufungsverfahren nicht umstritten und deshalb zu übernehmen (vgl. zur Prüfungsbefugnis und -pflicht des Berufungsgerichts oben Erwägung 1.11). 2.8.5 Ungedeckte Gesundheitskosten des Berufungsbeklagten