2.8.3.3 Beurteilung Nach Massgabe der Richtlinien sind für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums diejenigen Wohnkosten zu berücksichtigen, die den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Schuldners angemessen sind. Massgebend sind primär die effektiv bezahlten Wohnkosten, namentlich die monatlich bezahlten Mietzinsen für die Wohnung. Die durchschnittlichen, auf zwölf Monate verteilten monatlichen Aufwendungen für Heizungsenergie sind ebenfalls in den Bedarf aufzunehmen (MAIER, a.a.O., S. 355). Erscheinen die Wohnkosten angesichts der konkreten wirtschaftlichen und persönlichen Ver-