Der Berufungsbeklagte lässt vorbringen, er bewohne die Wohnung alleine. Seine neue Partnerin, K., wohne seit der Geburt in L. Sie habe soeben ihr Bachelor-Studium abgeschlossen und werde voraussichtlich nächstes Jahr das Master-Studium in Angriff nehmen. 2.8.2.3 Beurteilung Den allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zum Grundbetrag (angefochtenes Urteil, Erwägung 6.5) ist zu folgen.