Seite 45 Der Medianwert beträgt nach dieser Berechnung für Männer Fr. 8'869.-- (gegenüber Fr. 10'631.-- gemäss der von den Berufungsklägern eingereichten Berechnung, vorinstanzliches act. 51/39). Ein Viertel der Männer, die das Profil erfüllen, verdienen weniger als Fr. 7'923.--. Dazu gehört auch der Berufungsbeklagte.