Der Arbeitsvertrag des Berufungsbeklagten bei der I. AG (vorinstanzliches act. 55) enthält keinen Hinweis darauf, dass der Berufungsbeklagte eine Kaderfunktion der Stufe 1 oder 2 übernommen hätte. Seine Funktion ist "Projektleiter im Team der Entwicklung" und die Hauptaufgaben enthalten keine Führungstätigkeit. Die Tätigkeit des Berufungsbeklagten ist den Stufen 3 oder 4 gemäss Beschreibung des Bundesamtes einzuordnen: Wenn zudem noch die Dienstjahre mit Null (erstmalige Tätigkeit in der Industrie) angenommen werden, zeigt der Lohnrechner folgendes Ergebnis: