Urteil des Bundesgerichts 5A_534/2021 vom 5. September 2022 E. 4.3.1). Kommt folgendes hinzu: Die Berufungskläger haben im Lohnrechner beim Profil unter dem Stichwort "Stellung im Betrieb" "Stufe 1+2: Oberes und mittleres Kader" gewählt. Diese Stufen werden vom Bundesamt wie folgt umschrieben: