Diese Firma kann ihm in einem interessanten Umfeld grosse Entwicklungsmöglichkeiten und damit eventuell auch ein Sprungbrett für die weitere berufliche Laufbahn bieten. Der Lohn des Berufungsbeklagten bei der I. AG liegt zwar unter dem Ergebnis des Lohnrechners des Bundesamtes für Statistik (vorinstanzliches act. 51/39); dies allein genügt jedoch nicht, um den Lohn des Berufungsbeklagten als nicht marktgerecht erscheinen zu lassen (vgl. zur Relevanz der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik: Urteil des Bundesgerichts 5A_534/2021 vom 5. September 2022 E. 4.3.1).