Seite 44 ausserhalb des akademischen Bereichs hat er im Mai 2021 bei der Firma I. AG angetreten. Dort ist er heute noch tätig. Der Berufungsbeklagte ist als Projektleiter im Entwicklungsteam angestellt (vorinstanzliches act. 55). Es handelt sich offensichtlich um eine qualifizierte Tätigkeit, die den Kenntnissen des Berufungsbeklagten gerecht wird. Die Firma I. AG ist auf die Entwicklung und Produktion von J. in Klein- und Mikrogrössen spezialisiert und beschäftigt rund 150 Mitarbeiter (Link zu I. AG Website, besucht am 8. Dezember 2022).