Sie hat dies damit begründet, der Berufungsbeklagte arbeite 100% und sein Einkommen reiche aus, den ausgewiesenen Bedarf des Kindes zu decken. Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat die Einkünfte des Berufungsbeklagten wie folgt festgesetzt: 1.7.2019 - 31.12.2019: Fr. 6'847.-- 1.1.2020 - 31.12.2020: Fr. 7'045.-- 1.1.2021 - 31.12.2021: Fr. 7'045.-- 1.1.2022 - 31.12.2022: Fr. 7'459.-- ab 1.1.2023: Fr. 7'459.--