Obwohl im heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, welche Ausbildung der heute 12 ½ - jährige B. absolvieren wird, sind für ihn im nächsten Lebensabschnitt Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung einzusetzen. Tritt B. im August 2026 naheliegenderweise eine Lehrstelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden oder im Kanton St. Gallen an oder besucht er eine weiterführende Schule, fallen Fahrtkosten zum Ausbildungsort an. Sowohl für die Fahrt zur/zum Berufsschule/Lehrbetrieb in Herisau als auch in St. Gallen wäre ein 3-Zonen-Abon- nement erforderlich.