Lebt ein Kind nach der Volljährigkeit weiter bei den Eltern, ist es meist im Versicherungsschutz der Eltern eingeschlossen. Auch die Kosten und Gebühren (Serafe) für Radio, TV und Festnetz fallen nur einmal pro Haushalt an und sind beim Kind nicht separat abzugelten. Es bleibt bei den Kosten von Fr. 30.-- für die Kommunikation mit dem Smartphone. Begründet das volljährige Kind einen eigenen Haushalt, hat es Anspruch auf den Ansatz der Eltern (vgl. dazu das Urteil des Einzelrichters des Obergerichts ERZ 19 46 vom 1. Juli 2022 E. 4.5.5 S. 57). 2.7.7 Mobilitätskosten des Berufungsklägers