Es ist eine Praxisänderung vorzunehmen. Es ist gerichtsnotorisch, dass im Kanton Appenzell Ausserrhoden sehr viele Kinder beim Wechsel in die Oberstufe ein Mobiltelefon bzw. ein Smartphone erhalten. Es ist wohl nur noch eine verschwindende Minderheit von Jugendlichen, die kein eigenes Smartphone besitzen. Die Kommunikation über das Smartphone hat bei Jugendlichen einen grossen Stellenwert. Es erscheint nicht sachgerecht, dieses Bedürfnis beim erweiterten Bedarf nicht zu berücksichtigen. Zudem ist kein sachlicher Grund ersichtlich, Eltern und Jugendliche bezüglich ihrer Kommunikationsbedürfnisse unterschiedlich zu behandeln.