2.7.6.3 Beurteilung Bei minderjährigen Kindern wurden nach der bisherigen Gerichtspraxis keine Kosten für Telekommunikation angerechnet. Das Bundesgericht hat in allen seinen Entscheiden zum familienrechtlichen Grundbedarf von Kindern solche Kosten - soweit ersichtlich - nie erwähnt. Es findet sich dagegen die Aussage, dass bei den Elternteilen eine Kommunikations- und Versicherungspauschale zum familienrechtlichen Existenzminimum gehöre (vgl. etwa BGE 147 III 265 E. 7.2; vgl. oben Erwägung 2.6.6). Das Kantonsgericht St. Gallen hat im Rahmen seines Entscheides FO.2019.24-K2 vom 14. Dezember 2021 die Berücksichtigung einer