Seite 36 Steht die Notwendigkeit der Behandlungen nicht mehr zur Diskussion, kann auf die in den Bescheinigungen enthaltenen Zahlen abgestellt werden. Es ergeben sich zusätzliche Gesundheitskosten für 2019 von Fr. 20.-- (Fr. 233.55 geteilt durch 12, vorinstanzliches act. 56/45), für 2020 von Fr. 48.-- (Fr. 575.60 geteilt durch 12, vorinstanzliches act. 56/46) und für 2021 von Fr. 42.-- (Fr. 507.70 geteilt durch 12, act. 2/70). Ab 2022 wird von einem durchschnittlichen Wert von Fr. 45.-- ausgegangen.