2.7.5.2 Parteivorbringen Die Berufungskläger vertreten den Standpunkt, es seien auch für B. ungedeckte Gesundheitskosten angefallen. Im Jahr 2020 habe es sich um einen Betrag von rund Fr. 50.-- gehandelt. Danach sei von durchschnittlich Fr. 100.-- pro Monat auszugehen. Der Berufungsbeklagte lässt vorbringen, nicht versicherte Gesundheitskosten seien nicht zwingend auch notwendige Gesundheitskosten.