BÄHLER, Unterhaltsberechnung – von der Methode zu den Franken, FamPra 2015 S. 293). Solche können etwa aus einem hetero- oder homosexuellen Paar, aber auch aus einem Elternteil mit seinem Kind bestehen (Urteil des Obergerichts O1Z 19 4 vom 7. Juni 2022 E. 2.3.5; Urteil des Einzelrichters des Obergerichts ERZ 19 46 vom 1. Juli 2022 E. 4.5.5). Verfügt das volljährige Kind, das bei einem Elternteil lebt, über kein eigenes Einkommen, ist der Grundbetrag gleich zu berechnen wie bei einem Minderjährigen (Urteil des Bundesgerichts 5A_382/2021 vom 20. April 2022 E. 8.3 in fine).