2.7.2.3 Beurteilung Der Grundbetrag beläuft sich für ein Kind bis zu 10 Jahren auf Fr. 400.-- und über 10 Jahren auf Fr. 600.-- (Ziffer I/4 der Richtlinien). Für das Jahr 2020, in dem B. 10 Jahre alt wird, ergibt sich ein Wert von (9 x Fr. 400.-- plus 3 x Fr. 600.-- = Fr. 5'400.--, geteilt durch 12 =) Fr. 450.--.