2.7.2.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die Vorinstanz hat den Unterhaltsbeitrag bis zum 10. Geburtstag des Kindes auf Fr. 400.-- und anschliessend auf Fr. 600.-- festgesetzt. 2.7.2.2 Parteivorbringen Die Berufungskläger verlangen ab der Volljährigkeit von B. die Anrechnung des Erwachsenengrundbetrages von Fr. 1'200.--. Der Berufungsbeklagte hat sich dazu nicht geäussert.