Nachfolgend werden für die Phasen 3 bis 9 die Eckdaten für die Steuerberechnung dargestellt (vgl. dazu unten Erwägung 2.9.1 und für die vollständigen Berechnungen die Blätter "Angenäherte Ermittlung des steuerbaren Einkommens und Vermögens" und "Berechnung direkte Steuern" im Anhang dieses Entscheides). Diese Eckdaten ergeben sich aus den nachfolgenden Unterhaltsberechnungen, werden aber dem Aufbau des vorliegenden Entscheids folgend an dieser Stelle präsentiert.