2.6.9.2 Parteivorbringen Die Berufungskläger nehmen an, dass die Steuerbelastung der Kindsmutter nicht höher als Fr. 400.-- pro Monat liegt. Die Regelung der Vorinstanz, wonach die Steuerbelastung beim Kindsvater mehr als doppelt so hoch sein solle, wie jene bei der Kindsmutter, sei ein Anzeichen für eine zu tiefe Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge. Der Berufungsbeklagte ist mit der Berechnung der Steuern durch die Vorinstanz einverstanden.