Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung auf Fr. 190.-- (1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019), Fr. 160.-- (1. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020) und Fr. 120.-- pro Monat (ab 1. November 2020) festgesetzt. Diese Werte sind im Berufungsverfahren nicht mehr umstritten und deshalb zu übernehmen (vgl. zur Prüfungsbefugnis und -pflicht des Berufungsgerichts oben Erwägung 1.11). Für das Jahr 2020 ergibt sich ein gemittelter Wert von (10 x Fr. 160.-- plus 2 x Fr. 120.-- = Fr. 1'840.--, : 12 =) Fr. 153.--.