2.6.5.3 Beurteilung Zunächst ist festzuhalten, dass nicht gedeckte und wiederkehrende zusätzliche Gesundheitskosten in das betreibungsrechtliche Existenzminimum aufzunehmen sind, soweit diese notwendig und ausgewiesen sind (BGE 147 III 265 E. 7.2; Urteil des Bundesgerichts 5A_534/2021 vom 5. September 2022 E. 5.2.3). Weil den Berufungsklägern kein Betreuungsunterhalt zusteht und der Steuerbetrag der Berufungskläger nicht von der Höhe der ungedeckten Gesundheitskosten abhängt, muss die