2.6.5.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die vorinstanzliche Richterin hat der Berufungsklägerin für nicht von der Krankenkasse gedeckte Gesundheitskosten einen monatlichen Betrag von Fr. 48.-- in die Berechnung aufgenommen. 2.6.5.2 Parteivorbringen Die Berufungskläger vertreten den Standpunkt, es seien für 2020 ungedeckte Kosten von Fr. 1'920.50 und für 2021 von Fr. 2'728.25 angefallen. Durchschnittlich sei von Kosten von Fr. 200.-- pro Monat auszugehen. Der Berufungsbeklagte lässt vorbringen, die nicht versicherten Gesundheitskosten der Mutter seien für die Berechnung des Kindesunterhalts nicht relevant.