Seite 23 MAIER/WALDNER-VONTOBEL, a.a.O., S. 892). Der Volljährigenunterhalt ist auf den familienrechtlichen Grundbedarf beschränkt (Urteil des Bundesgerichts 5A_115/2022 vom 14. September 2022 E. 3.2.10). Vorliegend besteht kein Grund, von der wiederholt bestätigten bundesgerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen. 2.5 Volljährigenunterhalt 2.5.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat den Unterhalt von B. über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung festgelegt.