2.4.2 Parteivorbringen Der Berufungsbeklagte lässt vorbringen, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hätten volljährige Kinder keinen Anspruch auf einen Überschussanteil. Die Berufungskläger bestreiten dies, allerdings ohne weitere Begründung. 2.4.3 Beurteilung Dem volljährigen Kind steht kein Anteil am Überschuss zu (BGE 147 III 265 E. 7.2 in fine; Urteile des Bundesgerichts 5A_340/2021 vom 16. November 2021 E. 5.3.2, 5A_1072/2020 vom 25. August 2021 E. 8.4; von der Lehre teilweise kritisiert: vgl. die Nachweise bei