An der aufgeführten Stelle hat SCHWEIGHAUSER bezüglich des Barunterhalts auf die vom Bundesgericht übernommene Begrenzung der Verteilung nach grossen und kleinen Köpfen hingewiesen. Die Ausführungen von SCHWEIGHAUSER stammen aus dem Jahre 2017, wurden also vor dem Entscheid des Bundesgerichts zur Festlegung einer einheitlichen Methode für die Bemessung des Unterhalts verfasst. SCHWEIGHAUSER hat seine Meinung unter dem Titel "Die Lebensstellung der Eltern" im Kapitel II, "Bemessung der Barunterhaltsbedürfnisse", präsentiert. Zur konkreten Vorgehensweise bei der Verteilung des Überschusses hat sich Schweighauser im Kapitel II nicht geäussert.