2.3.1 Vorinstanzlicher Entscheid Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat den Überschussanteil von B. auf Fr. 400.-- (1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2021) bzw. Fr. 500.-- (ab 1. Januar 2022) begrenzt. Sie hat dazu ausgeführt, B. solle an den guten finanziellen Verhältnissen des Vaters teilhaben. Gleichzeitig gelte es aber zu verhindern, dass der Kinderunterhalt zu einem verdeckten Frauenunterhalt führe. Zudem sei der Kinderunterhalt aus erzieherischen Gründen zu limitieren.