Seite 17 des Einpersonen-Haushalts und 60% zugunsten des Zweipersonen-Haushalts; bei zwei Kindern im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 (AESCHLIMANN/BÄHLER, in: FamKomm Scheidung, Band II, 4. Aufl. 2022, Anhang UB, Rz. 80). Dem volljährigen Kind steht kein Anteil am Überschuss zu (dazu nachfolgend Erwägung 2.4.3).