Seite 15 2. Unterhalt 2.1 Rechtliche Grundlagen Nach Art. 279 ZGB kann das Kind gegen den Vater oder die Mutter oder gegen beide auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung klagen. Die Unterhaltspflicht beginnt grundsätzlich mit der Entstehung des Kindesverhältnisses.