1.4 Gegenstand des Berufungsverfahrens Die Dispositiv-Ziffern 1 (Aufhebung Besuchs- und Ferienreglung), 2 (Betreuungsregelung), 3 (teilweise Aufhebung Unterhaltsvertrag), 7 Sätze 1 und 2 (Verteilungsschlüssel für die ausserordentlichen Kinderkosten), 9 (Verteilung der Gerichtskosten) und 10 (Verteilung der Parteientschädigung) des angefochtenen Entscheids bilden nicht Gegenstand von Berufung und Anschlussberufung. Sie sind in Rechtskraft erwachsen und vollstreckbar.