Ab 2021 trägt der Vater 85% und die Mutter 15% der ausserordentlichen Kinderkosten. Als ausserordentliche Kinderkosten gelten namentlich die von der Versicherung nicht getragenen Arzt- und Zahnarztrechnungen, die Kosten für schulische Förderungsmassnahmen, sowie für obligatorische Schullager. Die Hobbykosten sowie die Kosten für freiwillige Sport- und Musiklager sind aus dem Überschussanteil zu zahlen. 8. Der Vater wird verpflichtet, an die unten aufgeführten Zahnarztrechnungen Fr. 1'427.-- zu bezahlen. Die Zahlung vom 25. März 2022 über Fr. 850.68 ist anzurechnen. Der noch offene Betrag beläuft sich auf Fr. 576.30.