Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 4 basieren auf folgenden aktuellen Vermögenserträgen und monatlichen Nettoerwerbseinkünften (inkl. Anteil 13. Monatslohn bzw. Gratifikation) der Familie: Ehemann: Einkommen: rund Fr. 7'459.-- Vermögenserträge: keine Ehefrau: Einkommen rund Fr. 3'669.-- Vermögenserträge: keine Kind: Einkommen: Fr. 469.-- Vermögenserträge: keine 7. Die ausserordentlichen Kinderkosten der Jahre 2019 und 2020 sind vom Vater zu 60% und von der Mutter zu 40% zu tragen. Ab 2021 trägt der Vater 85% und die Mutter 15% der ausserordentlichen Kinderkosten.