Am 26. Juni 2020 liessen A. und B. gegen C. beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eine Klage auf Abänderung des Unterhaltsvertrages vom 17./19. Dezember 2016 einleiten (dort eingeschrieben unter der Verfahrens-Nummer FE2 20 12). Nach Durchführung eines einfachen Schriftenwechsels und Anhörung des Kindes fand am 10. Februar 2022 die Hauptverhandlung statt. Am 19. April 2022 hat die Vorinstanz folgendes entschieden: