B. Im Oktober 2017 gelangte A. an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden (KESB) und ersuchte um eine weitere Anpassung des Unterhalts. Eine Verständigung konnte nicht erreicht werden, weshalb die KESB am 5. März 2020 eine Klagebewilligung ausstellte. Am 26. Juni 2020 liessen A. und B. gegen C. beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eine Klage auf Abänderung des Unterhaltsvertrages vom 17./19. Dezember 2016 einleiten (dort eingeschrieben unter der Verfahrens-Nummer FE2 20 12).