Seite 8 4. Schliesslich ist im Sinne einer Anschlussberufung Ziffer 8 des Urteils der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 19. April 2022 wie folgt abzuändern: "Der Vater wird verpflichtet, an die unten aufgeführten Zahnarztrechnungen Fr. 1'095.29 zu bezahlen. Davon in Abzug zu bringen ist der mittlerweile bezahlte Betrag von Fr. 850.68 (ger. act. 79). Der Vater hat der Mutter somit noch Fr. 244.61 zu bezahlen.