2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass der Vater bereit ist, sich an den Zahnarztkosten, die nicht von der Versicherung getragen werden, zu 8/13 (wie bisher) zu beteiligen. 3. Widerklageweise sei der Kinderunterhaltsbeitrag im Zeitraum zwischen dem 1. September 2019 und dem 30. April 2021 von derzeit Fr. 1'226.-- (indexiert) um die Höhe der Kinderrente von Fr. 237.-- auf Fr. 990.-- herabzusetzen bzw. die seit September 2019 ausgerichteten Kinderrenten seien an die Unterhaltspflicht des Vaters anzurechnen.