a) vor erster Instanz: 1. Die Klage auf Erhöhung der Kinderunterhaltsbeiträge sei für den Zeitraum vor Mai 2021 abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ab Mai 2021 seien angemessene Kinderunterhaltsbeiträge von höchstens Fr. 1'500.-- pro Monat festzulegen. 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass der Vater bereit ist, sich an den Zahnarztkosten, die nicht von der Versicherung getragen werden, zu 8/13 (wie bisher) zu beteiligen.