3.1 vereinbart ausgeübt werden, wobei sich der Vater auch dann an die Massnahmen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hält. 4. Der Kindsvater C. sei zu verpflichten, der Kindsmutter A. an die Honorarrechnung der Zahnarzt E. AG, vom 13. Oktober 2020, 11. August 2021, 5. Juni 2021, 7. November 2020, 31. Oktober 2020 (2x), 3. Oktober 2020, 21. Dezember 2019, für den gemeinsamen Sohn B. einen Betrag von Fr. 1'167.-- zu bezahlen; alles unter Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kindesvaters. 5. Die Rechtsbegehren des Kindsvaters seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.