Seite 6 - Sobald der Impfschutz bei der Mutter medizinisch bestätigt anschlägt (was sie dem Vater unverzüglich mitzuteilen hat), kann das Besuchsrecht vom Vater wie unter vorstehender Ziff. 3.1 vereinbart ausgeübt werden, wobei sich der Vater auch dann an die Massnahmen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hält.